Verträge

Mit den Verlegern müssen detaillierte Verträge abgeschlossen werden. Darin eingeschlossen muss das Recht für die Lehrpersonen sein, mit Teilen der erworbenen Lehrmittel pädagogische Unterlagen herzustellen. Anhand dieser Verträge müssen diese Ressourcen über Intranet (passwortgeschütztes Internet) von den Lehrpersonen gemeinsam genutzt werden können. Die Rechte auf den Inhalten, die von Mitarbeitenden des Kantons erstellt wurden, dürfen hingegen nicht an die Verleger abgetreten werden. Zur Vermeidung jeglicher Missverständnisse mit den Verlegern sollte ein/e Mitarbeitende/r des Kantons, die/der sich mit den Praktiken und Standards im Bereich der digitalen Veröffentlichungen auskennt, jeden Vertrag lesen und prüfen.