Inhaltsfilterung

Schutz und Sicherheit gewährleisten: Dieses Ziel soll gemäss Kantonalem "Konzept für die Integration von Medien und IKT in den Unterricht" nicht nur durch Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen erreicht werden, sondern auch

"durch Garantieren einer sicheren Umgebung bei der Internetnutzung in den Schulen" (S. 15).

Art. 8 der Internet-Richtlinien der BKAD verlangt darum, dass auf der Internetverbindung der Schulen eine Inhaltsfilterung eingerichtet wird.

Schulen, die über einen von der Swisscom gesponserten Internetanschluss SAI verfügen, kommen automatisch in den Genuss eines wirksamen und ökonomischen Inhaltsfilter-Dienstes, verwaltet von der Fachstelle Fritic. 

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Fritic-Webseite

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