Internet-Ch@rta

Regeln zur Nutzung der Computer in Ihrer Schule oder Klasse: Mit dem Internet-Ch@rta-Bausatz will die Fachstelle Fritic Sie bei der Erarbeitung einer entsprechenden Charta unterstützen. 
Der Bausatz versteht sich als pädagogisches Mittel, um die Internetkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu festigen. Heikle Punkte werden diskutiert und Regeln gemeinsam ausgehandelt.

Der Ch@rta-Bausatz enthält 14 Leitsätze. Zu jedem Leitsatz finden Sie:

  • eine Illustration des Cartoonisten Maret
  • i vom PEG Information: kurz, in der Regel basierend auf der Einführung zur Thematik auf der nationalen Plattform "Jugend und Medien" (Quellenangabe und Link: J&M)
  • at vom PEG Webseiten: passende Links für eine vertiefte Auseinandersetzung im Unterricht, kurz kommentiert, mit Angaben zum Zielpublikum (SuS KG/PS, SuS OS, Lehrpersonen, Eltern)
  • Lupe Links zu weiterem Material (Fallbeispiele, Fragen für die Diskussion), unter CC-Lizenz.

Wir ermuntern die Schuldirektionen, die vorgeschlagenen Leitsätze Ihren schulischen Gegebenheiten und den geltenden Richtlinien anzupassen und sich so Ihre massgeschneiderte Charta zusammenzustellen.

Internet-Charta

 

Leitsatz 1 - Internetzugang in der Schule

In unserer Schule ist der Internetzugang ausschliesslich für Schularbeiten und Schulprojekte vorgesehen. Bevor ich den Internetzugang für einen anderen Zweck nutze, frage ich die Lehrperson um Erlaubnis.

Charta-L1

Information

In der Schule nutzen die SuS digitale Medien in einem geschützten Rahmen (s. J&M). Die dabei zur Verfügung gestellten Mittel dienen ausschliesslich unterrichtlichen Zwecken. Die SuS sollen so auch zwischen privater und schulischer ("beruflicher") Nutzung unterscheiden.

Webseiten

  • Mehr Sicherheit im Internet dank Medienkompetenz, dies das Ziel der Webseite klicksafe.de mit Materialien für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen. Die Informationen sind nach Themen geordnet, z.B. zu Filtern, Kindersicherung, Schutz vor Viren usw. unter Technische Schutzmassnahmen.
  • Auf den Internetverbindungen der Schulen ist eine Inhaltsfilterung obligatorisch (s. Art. 8 der Internet-Richtlinien). Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Fritic-Webseite
    - im Kapitel "Sicherheit" unter Schulen ans Internet von Swisscom
    - sowie im Support-Bereich unter "Inhaltsfilterung".
  • Auch auf Schau hin! sind die Informationen nach Themen geordnet: Internet (clever surfen), soziale Netzwerke (Umgang mit Insta & Co), Mobile Geräte, Games, Mediensucht und Datenschutz. "Schau hin! (Was dein Kind mit Medien macht)" ist eine Initiative u.a. des Bundesministeriums für Familie (D). Die Informationen richten sich zwar an Eltern, sind aber für Lehrpersonen ebenso interessant und nützlich.
  • Internet-abc  ist eine Adresse mit praktischen Tipps, Spielen und interaktiven Übungen für Kinder ab 5 J. rund um den Umgang mit dem Internet. Dazu gibt es auch einen Bereich für Lehrkräfte sowie für Eltern.

Fallbeispiele 

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele A, B, D, E

Leitsatz 2 - Kein Download, keine Online-Einkäufe

Ich lade keine Software oder Musik herunter und tätige keine Online-Einkäufe.

Charta-L2

Information

Musik, Filme, Games, Kleider - all dies findet sich im Internet. Doch oft lauern versteckte Risiken (Abzocke, Werbung). Wer z.B. seine Filme mit Freunden teilt, macht sich u. U. strafbar. Die SuS müssen den Umgang damit lernen (s. J&M).
Auf Schulcomputern ist der Download grundsätzlich verboten.

Webseiten

  • Für Kinder ab ca 8 J. bietet das internet-abc.de das Lernmodul "Werbung, Gewinnspiele und Einkaufen"; dabei geht es auch darum zu erfahren, wie versteckte Werbung erkannt werden kann, mit Info-Videos und interaktiven Übungen.
  • Für Eltern und ihre Kinder ab ca. 8 J. ist folgendes Spiel, dass Kinder bei der Entwicklung ihrer Werbekompetenz im Internet unterstützen soll: Verflixte Werbeklicks (lfm NRW). Weitere Infos und Materialien für Eltern und pädagogische Fachkräfte auf der Seite Kinder und Onlinewerbung.
  • Eltern finden auf schau-hin.info Tipps und Infos zum Thema "Online-Käufe durch Kinder": In-App-Käufe fürs Game, ausversehen über One-Click-Verfahren oder Werbeanzeigen einkaufen ...
  • Für Lehrpersonen finden sich auf Friportal Unterrichtsanleitungen und Materialien im Ordner Kindermedienschutz (Modul 4, "Regeln im Netz") für die Primarstufe und Jugendmedienschutz (Modul 2, "Recht im Internet") für die OS.
  • Informationen für Eltern und Lehrpersonen zur Rechtslage bezüglich Musik- und Filmdownloads in der Schweiz findet sich auf der Webseite der Stiftung Konsumentenschutz (konsumentenschutz.ch).

Leitsatz 3 - Recherchieren im Internet, vertrauenswürdige Informationen finden

Was ich auf dem Internet finde ist nicht unbedingt alles richtig oder aktuell.

Charta-L3

Information

Wahr oder erfunden? Echt oder manipuliert? Für die SuS ist es wichtig, den Wahrheitsgehalt von Bildern, Videos und Texten im Netz beurteilen zu können (s. J&M).

Webseiten

  • Für Primar-SuS wird im Ordner Kindermedienschutz, Modul 2 "Internet-Anwendungen - Chancen und Risiken", auf dieses Thema eingegangen (auf Friportal).
  • Ebenfalls für Primar-SuS (ab ca 8 J.): das interaktive Lernmodul "Suchen & Finden" auf internet-abc.de.
  • Auf der Webseite https://swisseduc.ch/ finden sich gute Hinweise zur Informationssuche im Internet mit Übungen und Tests (für Lehrpersonen und  SuS an der OS/Sek. II): Werkstatt "Suchen und Finden im Internet"
  • Auf klicksafe.de gibt es für Jugendliche ein Quiz (inkl. Infos) zu Verschwörungstheorien.
  • Der Bereich Suchen und Recherchieren auf klicksafe.de bietet einen weiteren interessanten Überblick über die Thematik (für LP/Eltern).
  • Fake News: Auf Frimi findet sich ein Kursangebot für Freiburger Lehrpersonen sowie ein Merkblatt mit u. a. den Hauptmerkmalen von Fake News und einem Raster für eine erste Prüfung der Glaubwürdigkeit von Informationen im Netz. Zudem stellt das Blatt "Unterrichtsmaterial" eine Reihe von Links und vertrauenswürdigen Internetseiten vor, die gut aufbereitetes Material für den Unterricht bieten (Quizzes, Videoclips, Bilder bis hin zu ganzen Unterrichtseinheiten).

Fallbeispiel

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiel A

Leitsatz 4 - Illegale und schockierende Inhalte

Wenn ich auf dem Internet schockierende Inhalte entdecke, rede ich mit einer erwachsenen Vertrauensperson darüber.

Charta-L4

Information

SuS können im Netz auf verstörende Bilder oder Texte stossen (Hassreden, Pornographie; s. J&M). Wichtig ist, dass sie sich in einem solchen Fall an Erwachsene wenden, denen sie vertrauen.

Webseiten

  • In jugendschutz.net ist eine ganze Rubrik dem Thema "Hass im Netz" - Was tun! gewidmet. Die Broschüre "Laut. Stark. Online" klärt Jugendliche auf, wie Rechtsextreme durch Manipulation auf "Nachrichtenseiten" und in Blogs zu Hass gegen Fremde verführen. Weitere Materialien zu diesem Thema sowie zu vielen anderen stehen zum Herunterladen bereit.
    Kinder und Jugendliche können die Webseite http://www.chatten-ohne-risiko.net/ benutzen.
  • Das tschau-Team beantwortet Fragen von Kindern und Jugendlichen (nicht nur zu Internet und Handy) innerhalb von drei Arbeitstagen.
  • Die Schweizerische Kriminalprävention informiert über illegale Pornografie und über den problematischen Umgang mit Pornografie (Jugendliche, Kinder, Sucht, Sexting) und stellt das Faltblatt "Pornografie: Alles was Recht ist" mit rechtlichen Informationen für Eltern und Jugendliche zum Download zur Verfügung.
  • Der Bereich Problematische Inhalte auf klicksafe.de bietet Informationen z.B. zu:
    PornografieRechtsextremismusGewaltdarstellung und Verherrlichung von Essstörungen. Mit viel Tipps und Materialien für Eltern und Lehrpersonen.

Fallbeispiele

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele A, B

Obligatorische Unterrichtseinheit

 Illegale und schockierende Inhalte

Leitsatz 5 - Digitale Kommunikation verantwortungsvoll nutzen

Digitale Kommunikations-Tools nutze ich verantwortungsbewusst: Ich respektiere Anstandsregeln und ich öffne keine E-Mails mit angehängten Dokumenten von unbekannten Absendern.

Charta-L5

Information

Dank Chat- und Messenger-Diensten jederzeit und überall seinen Freunden nahe sein - nie war Kommunizieren so einfach (s. J&M). Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen digitalen Kommunikationstools ist unbedingt einzuüben.

Webseiten

Fallbeispiel

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiel E

Obligatorische Unterrichtseinheit

Digitale Kommunikation verantwortungsvoll nutzen

Leitsatz 6 - Persönliche Informationen schützen

Ich gebe keine persönlichen Informationen (Name, Foto, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an Personen weiter, denen ich beim Surfen im Internet begegne. Ich gebe auch keine Angaben über Mitschülerinnen und Mitschüler bekannt.

Charta-L6

Information

Bei einer Online-Bekanntschaft wissen wir nicht, wer wirklich am anderen Ende sitzt, denn Fotos z.B. sind möglicherweise Fake. Es könnte jemand mit bösen Absichten dahinter stecken (sexuelle Übergriffe, Abzocke, ...).

Webseiten

  • S. auch die empfohlenen Webseiten zum Leitsatz 5 "Digitale Kommunikation verantwortungsvoll nutzen" sowie zum Leitsatz 14 "Digitale Identität".
  • Auf handysektor.de finden Jugendliche Tipps, wie sie erkennen können, ob sich ein "Chat-Freund" in Wirklichkeit an sie heranmachen will: "Ertappt - So durchschaust du Cyber-Grooming!"
  • Ein Dossier mit Informationen für Eltern über positive und negative Seiten von sozialen Netzwerken findet sich auf elternet.ch
  • Ebenfalls für Eltern: Auf der Seite Schau hin findet sich die Rubrik "Soziale Netzwerke".
  • Die Broschüre der Polizei "My Little Safebook" gibt's zum Download (pdf) für Eltern sowie für Jugendliche: "Belästigungen im Internet: Was du dazu wissen solltest."
  • Auf der Webseite http://www.zartbitter.de finden sich Informationen zum Thema Missbrauch.

Fallbeispiele

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele B, F, G

Obligatorische Unterrichtseinheit

Persönliche Informationen schützen

Leitsatz 7 - Urheberrecht respektieren

 

Zahlreiche im Internet vorhandene Elemente sind urheberrechtlich geschützt. Ich kann nicht frei darüber verfügen.

Charta-L7

Information

Die Unmenge an verfügbaren Inhalten (Bilder, Texte, Videos, ...) im Netz verleitet oft dazu, sich einfach zu bedienen. Wann darf ich etwas herunterladen, wann und wie etwas in meinen eigenen Text übernehmen usw.? SuS müssen das Urheberrecht bezüglich Down-und Upload sowie Quellenangabe unbedingt kennen.

Webseiten

  • Für Lehrpersonen finden sich Unterrichtsanleitungen und Materialien elektronisch auf Friportal und im Ordner  Kindermedienschutz (Modul 4, "Regeln im Netz", u.a. zum Thema Urheberrecht) für die Primarstufe und Jugendmedienschutz (Modul 2, "Recht im Internet") für die OS.
  • Auf internet-abc.de bietet das Lernmodul "Text und Bild - kopieren und weitergeben" Infos und interaktive Übungen für Kinder ab ca 8 J. zur Frage: Worauf muss ich achten, wenn ich Texte oder Bilder von anderen verwenden möchte? Inkl. Bezüge zu Instagram und Snapchat.
  • Ein Comic für Jugendliche, der den Umgang mit Inhalten beschreibt, die unter 'Creative Commons' veröffentlicht wurden: Zum Comic.
  • Informationen zur schweizerischen Schulkampagne "respect ©opyright!", für SuS ab ca. 12 Jahren, bei der angesagte Künstler/innen (z.B. Rapper) in die Schule eingeladen werden, um zum Thema Urheberrecht zu diskutieren: http://www.respectcopyright.ch/ .
  • Das Urheberrecht im Bildungsbereich : Ein vollständiges Dossier mit Informationen für Lehrpersonen.
  • Erklärungen für Erwachsene finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Geistiges Eigentum (IGE): Urheberrecht im Überblick und Urheberrecht - was ist das?
  • Auf der Webseite des DICE-Projektes steht das Handbuch für "Urheberrecht im Kontext von Unterricht und Lehre" (für Lehrpersonen).

Fallbeispiele

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele A, F, G

Leitsatz 8 - Keine Plagiate

Wenn ich Informationen im Internet veröffentliche, gebe ich bei Bildern und Texten die verwendete Quelle an, oder ich stelle meine eigenen Dokumente her.

Charta-L8

 

Information

Die Plagiatsprävention dient nicht nur der Vermeidung von Plagiaten, sondern sie fördert generell die Achtung vor dem Gedankengut und dem Schaffen anderer und wertet eigenständiges Arbeiten auf. Sie trägt so zur Qualitätssicherung der schulischen Bildung bei.

Webseiten

  • Auf internet-abc.de bietet das Lernmodul "Text und Bild - kopieren und weitergeben" Infos und interaktive Übungen für Kinder ab ca 8 J. zur Frage: Worauf muss ich achten, wenn ich Texte oder Bilder von anderen verwenden möchte? Inkl. Bezüge zu Instagram und Snapchat.
  • Hier eine kurzweilige und interessante eLearning Einheit zum Thema Plagiate: "Fremde Federn Finden", in erster Linie für Lehrpersonen, aber auch für SuS ab dem 9. Schuljahr und Sek 2 denkbar.
  • Der Bildungsserver von Baden-Württemberg bietet Arbeitsblätter für SuS ab Kl. 8 (erweitert: Kl. 10) zum richtigen Zitieren.
  • Weitere Links: s. oben im Leitsatz 7 "Urheberrecht respektieren", für Primar-SuS insbesondere der Ordner "Kindermedienschutz", in dem sie Basiswissen dazu erwerben (u.a. auch: Texte und Bilder für Schularbeiten nur mit Quellenangabe übernehmen).

Fallbeispiele

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele F, G

Leitsatz 9 - Anstand und Würde/No Hate Speech

Auf Webseiten, in Foren, Gästebüchern, Blog-Kommentaren und sozialen Netzwerken dürfen keine Beschimpfungen, rassistische oder verleumderische Äusserungen oder Pornographie veröffentlicht werden. Dies gilt auch für die Kommunikation mit dem Handy. Die Verbreitung und Speicherung von solchen Dateien ist zudem strafbar.

Charta-L9

Information

Jemanden im Internet anzufeinden fällt leicht, da ein direktes Gegenüber fehlt. Ausserdem werden solche Inhalte eher gelesen und geteilt. Die SuS müssen lernen, wo sie Grenzen überschreiten und wie sie auf Hate Speech reagieren sollen (s. J&M).

Webseiten

  • s. 1. Link-Tipp unter Leitsatz 4, illegale und schockierende Inhalte.
  • Im Internet-abc finden sich im Elternteil Fragen und Antworten zum Thema "Hate Speech - Beleidigungen, Angriffe, Herabsetzungen im Internet." Dazu gibt es eine Checkliste, Zahlen und Fakten, und im Kinderbereich (KG/PS) Regeln fürs "Nett sein im Internet!" usw.
  • Die Webseite des No Hate Speech Movement (NHSM) Deutschland richtet sich an Jugendliche und Erwachsene. Im Helpdesk z.B.geht es um Vorbeugen und sich schützen sowie auf Hetze im Netz reagieren. Im Bereich "Kontern" stehen z.B. Memes, Gifs, Videos und Sprüche zur Verfügung fürs aktive Gegensprechen.
  • Auf handysektor.de finden Jugendliche zum Thema Hate Speech: "Bitte recht freundlich! - Für mehr Freundlichkeit im Netz", mit Hinweisen wie reagieren oder helfen sowie mit 5 Benimmregeln.
  • Für Jugendliche bietet klicksafe das Quiz Hate Speech, "Teste dein Wissen über Hass, Hetze und Diskriminierung im Netz", für Fachkräfte und Eltern die Broschüre "Hate Speech - Hass im Netz", Feb. 2019 (3. Auflage)

Fallbeispiele

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele C, D, E, F

Leitsatz 10 - kein Cybermobbing

Werde ich via Internet oder über andere Netzwerke belästigt (Verleumdung, Lügen, Erniedrigung, Ausschluss, ...), wende ich mich an eine erwachsene Vertrauensperson. Cybermobbing ist strafbar.

Charta-L10

Information

Via Soziale Medien jemanden systematisch über längere Zeit blossstellen und fertigmachen: das ist Cybermobbing. Da es sich um ein Gruppenphänomen handelt, gibt es eigentlich keine Unbeteiligte. Darum: Nicht weg- oder zuschauen, sondern melden (das ist kein Petzen!) (s. J&M).

Webseiten

  • Auf internet-abc steht für Primar-SuS ein Lernmodul zum Thema "Cybermobbing - kein Spass!" zur Verfügung, für ihre Lehrpersonen Unterrichtsmaterial dazu.
  • Das britische Schulministerium hat den Film "Let's fight it together" produziert. Klicksafe.de zeichnet für die deutsche Übersetzung verantwortlich und hat zum Thema Cyber-Mobbing ein Dossier zusammengestellt mit zahlreichen Materialien für Lehrpersonen und Jugendliche. Für Jugendliche z.B. die Videoreihe "Ich war's", in der bekannte Youtuber auf eindrückliche Weise berichten, dass und warum sie seinerzeit zu den Mobbenden gehörten. klicksafe-Quiz für Jugendliche: Link.
  • Das Video "Let's fight it together" ist auch Grundlage der Cybermobbing-Unterrichtseinheit für Freiburger Primar-SuS im Ordner Kindermedienschutz (Modul 7) bzw. für OS-SuS im Ordner Jugendmedienschutz (Modul 5), auf Friportal.
  • "Erst denken, dann klicken." - Web 2.0 sicher nutzen. Das österreichische Portal Saferinternet.at bietet Unterrichtsmaterial für Lehrpersonen und Tipps und Informationen für Jugendliche und Eltern.
  • Für Eltern informiert die Webseite von Jugend und Medien (J&M) zu Cybermobbing und Happy Slapping. Ebenso das Video von neues (3sat).

Fallbeispiele

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele C, D

Leitsatz 11 - Passwörter geheimhalten

 Ich behalte meine Passwörter für mich, denn sie sind wie Schlüssel.

Charta-L11

Information

Das Passwort ist ein geheimes Kennwort, mit dem ich mich im Internet auf dem Konto z.B. meiner E-Mail, meiner Cloud oder Instagram usw. anmelde. Es muss geheim bleiben, damit niemand anders meine Mails liest oder in meinem Namen Nachrichten versendet. (frimi)

Webseiten

  • Internet-abc.de informiert Kinder (KG/PS) über den richtigen Umgang mit Passwörtern. Lehrpersonen und Eltern finden Infos und Tipps dazu in ihrem Bereich.
  • Beim Datenschutzbeauftragten (dsb) des Kantons Zürich kann ein Passwort-Check durchgeführt werden.
  • Auf der Frimi-Webseite der Fachstelle Fritic finden sich unter Datenverlust/-sicherung u.a. zwei Merkblätter zu den Themen "Wie mache im mein Passwort sicher?" und "Wie kann ich mir mein Passwort merken?". Sie beruhen u.a. auf dem Video "Passwörter einfach erklärt" (Credits: Animation: Alexander Lehmann // www.alexanderlehmann.net ; Illustration: Lena Schall // www.wesenkammer.de ; Stimme: Florian Maerlender // www.maerlender.eu). Für SuS ab 7H
  • Auf der Internetseite EDÖB (Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) werden Datenschutzlehrgänge für SuS der Sekundarstufe 1+2 angeboten:
    Datenschutzlehrgang für 13-15 Jährige,
    Datenschutzlehrgang für 16-19 Jährige.
  • Wie man sich bei einer Phishing-Attacke verhalten sollte, vermittelt klicksafe.de Eltern/LP im Themenbereich Abzocke im Internet.

Fallbeispiele

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele E, F

Obligatorische Unterrichtseinheit

Passwörter geheimhalten

 

 

Leitsatz 12 - Publizieren (Fotos/Filme im Internet)

Fotos und Filme dürfen nur mit dem Einverständnis der abgebildeten Person(en) versendet oder veröffentlicht werden (Web, Mail, Smartphone usw.). Familiennamen von Schülerinnen und Schülern dürfen auf keinen Fall zusammen mit ihrem Foto auf der Schulwebseite erscheinen.

Charta-L12

Information

Das Recht auf das eigene Bild, das Recht auf Privatsphäre (BV §13) ist geschützt. "Dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) liegt der Gedanke zugrunde, dass jeder Mensch so weit wie nur möglich selber darüber bestimmen können soll, welche Informationen über ihn wann, wo und wem bekannt gegeben werden." (J&M).
Aus Sicherheitsgründen ist das Veröffentlichen von Foto & Familiennamen der SuS auf Schulwebseiten grundsätzlich tabu.

Webseiten

  • Die "Richtlinien der BKAD über die Internetnutzung und den Gebrauch digitaler Technologien" betreffen speziell auch diesen Punkt der Persönlichkeitsrechte. Sie sind hier zu finden:
    Richtlinien Internet BKAD
    Die Erläuterungen dazu sowie kommentierte Fallbeispiele finden Freiburger Lehrpersonen auf www.friportal.ch.
  • Weitere Links zu Datenschutz/Persönlichkeitsrecht: s. auch unter "Leitsatz 11 - Passwörter geheimhalten" sowie "Leitsatz 14 - digitale Identität" und "Leitsatz 6 - Persönliche Informationen schützen".

Fallbeispiele

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele D, F,G

 

Leitsatz 13 - Publizieren (Schul-Webseite/-Lernplattform)

Ohne Bewilligung meiner Lehrerin oder meines Lehrers bin ich nicht berechtigt, Inhalte auf der Webseite meiner Klasse oder meiner Schule zu veröffentlichen. Ich darf Arbeiten meiner Mitschülerinnen und Mitschüler nicht ohne deren Einwilligung verändern.

Charta-L13

Information

Die Schul-Webseite gehört der Klasse bzw. der Schule. Darum ist die Lehrperson dafür verantwortlich.
Wenn ein Kind aus der Klasse seine Arbeit (Text, Bild, ...)  auf eine schulische Lernplattform hochgeladen hat, so gilt das Urheberrecht (s. Leitsatz 7); also darf niemand etwas ungefragt daran ändern.

Webseiten

Links: s. oben Leitsätze 7 ("Urheberrecht respektieren") und 12 (zum Publizieren von Fotos/Filmen im Internet).

Fallbeispiel

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiel F

Leitsatz 14 - Digitale Identität

Was ich auf dem Pausenhof sage oder tue ist vergänglich, was ich im Internet sage oder tue bleibt erhalten und wird mit der Zeit zu meiner "digitalen Identität".

Charta-L14

Information

Die meisten der von uns genutzten Dienste sammeln unsere Daten für kommerzielle Zwecke - manchmal ohne unser Wissen. Deshalb ist es wichtig, dass unsere SuS lernen, sorgfältig abzuwägen, welche Daten sie im Internet preisgeben (s. J&M).

Webseiten

  • Net.La Meine Daten gehören mir! ist eine Kampagne des schweizerischen Datenschutzbeauftragten und will Kindern und Jugendlichen auf spielerische Art und Weise den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten im Internet vermitteln.
    - Allgemeine Informationen über Net.La
    - Einstieg in die Geschichten: http://www.netla.ch/de/ (in Altersgruppen eingeteilt: 5-6 J., 7-10 J., 11-14 J.)
  • Die altersgemässen Unterrichtsmaterialien der E-Book-Reihe "Selbstbestimmt digital unterwegs" sind eine Gemeinschaftsproduktion des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und der PH Zürich. "Geheimnisse sind erlaubt" steht für Lehrpersonen, die mit 4- bis 9-jährigen Kindern arbeiten, kostenlos zur Verfügung, als E-Book oder als Online-Lerneinheit.
  • internet-abc.de bietet für Kinder ab ca 8 J. das Lernmodul "Datenschutz - das bleibt privat!" 
  • Die Videoclips von Safer Internet Day eignen sich gut, um Diskussionen mit den SuS zu dieser Thematik anzustossen:
    - Videoclip Think before you post
    - für jüngere Kinder: Erst denken, dann klicken!
    - für Jugendliche, die sich bald um eine Stelle bewerben werden
  • Auf klicksafe.de gibt's das Datenschutz-Quiz für Jugendliche "Datenprofi im Internet".
    Und z.B. noch dies: Apps & Datenschutz -> "Was dürfen Apps auf dem Smartphone?"
  • Weitere empfohlene Webseiten: s. oben unter Leitsätze 5 und 6!
    Zum Thema Passwort s. auch unter Leitsatz 11.

Fallbeispiele

Unterlagen für die Lehrpersonen-Weiterbildung: Fallbeispiele C, D, F, G